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   ArbG Herne, 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15   

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https://dejure.org/2015,62433
ArbG Herne, 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15 (https://dejure.org/2015,62433)
ArbG Herne, Entscheidung vom 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15 (https://dejure.org/2015,62433)
ArbG Herne, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 6 Ca 1789/15 (https://dejure.org/2015,62433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweistufige Prüfung einer außerordentlichen Kündigung wegen außerdienstlicher Aktivität des Arbeitnehmers; Nachweis privater Internettätigkeiten des Arbeitnehmers während der Dienstzeit durch Log-Dateien; Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 156/11

    Verhaltensbedingte Kündigung - Grundschullehrerin

    Auszug aus ArbG Herne, 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15
    Im Vergleich mit einer fristgemäßen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere Versetzung und Abmahnung in Betracht (BAG, Urteil vom 19.4. 2012 - 2 AZR 156/11 m. w. Nachw.).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 BGB Abs. 2 i. V. mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 19.4. 2012 - 2 AZR 156/11 m. w. Nachw.).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus ArbG Herne, 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15
    Versäumt er dies, kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen; die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam ( vgl. BAG BAG, Urt . v. 20.3.2014 - 2 AZR 1037/12 Rn. 23 - juris).

    Um dieser Aufklärung willen wird dem Arbeitgeber die Anhörung abverlangt (BAG, Urt. v. 20.3.2014 - 2 AZR 1037/12 Rn. 24 - juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Herne, 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15
    Hinzu kommen müssen vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG, Urt. v. 27.02.1985, GS 1/84 NZA 1985, 702).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus ArbG Herne, 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 7.7. 2011 - 2 AZR 355/10).
  • LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.10.2015 - Az. 6 Ca 1789/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.10.2015, Az. 6 Ca 1789/15 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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